Arztpraxen, Behandlungszentren und Rehaeinrichtungen könnte ihre Patienten ohne medizinische Fachangestellte nicht versorgen. Den MFAs kommt somit eine wichtige Rolle in unserem Gesundheitssystem zu. Zugleich ist der Beruf abwechslungsreich, erfordert viel Fachwissen, zum Beispiel für den richtigen Einsatz von Therapieliegen, und bringt die Angestellten in Kontakt mit vielen verschiedenen Menschen. Dieser Beitrag zeigt, was MFAs in der Ausbildung lernen, wie es um die Vergütung steht und welche Voraussetzungen gelten.
Ausbildungsaufbau und -inhalte
Die dreijährige Ausbildung ist dual aufgebaut, findet also sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch an der Berufsschule statt. Der Unterricht wird dabei entweder an bestimmten Wochentagen oder blockweise abgehalten. Im Betrieb lernen die Auszubildenden, was sie über Hygiene und Gesundheitsschutz wissen müssen. Das dient nicht nur dem Wohl der Patienten, sondern soll auch verhindern, dass die MFA sich selbst anstecken. Sie erfahren außerdem, wie sie mit Patienten gut kommunizieren und wie der Betrieb organisiert wird. Auch der Umgang mit Praxisausrüstung wie Therapieliegen, die unter https://www.medizina.de/behandlungsliegen/therapieliegen.html bestellt werden können, gehört zum praktischen Teil der Ausbildung.
In der Berufsschule beschäftigen angehende MFAs sich ebenfalls damit, wie sie Patienten beraten können. Der Lehrplan beinhaltet die Assistenz bei Diagnoseverfahren von Erkrankungen am Bewegungsapparat, die Wundversorgung, Blutdruckmessen und das Abnehmen von Blutproben. Da sie viel im direkten Patientenkontakt stehen, bildet der Erwerb von Sozialkompetenzen einen wichtigen Teil des Rahmenlehrplans der Berufsschule. Daneben eignen sich die Auszubildenden methodische, kommunikative und fachliche Fähigkeiten an.
Voraussetzungen und Vergütung
Vor Beginn der Ausbildung müssen Bewerber sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Durch diese wird festgestellt, ob sie gesundheitlich für den Beruf geeignet sind. Im Hinblick auf den Schulabschluss gibt es jedoch keine Voraussetzungen, zumindest rein rechtlich gesehen. Das Berufsbildungsgesetz schreibt keinen bestimmten Abschluss für die Ausbildung zur MFA vor. In der Praxis entscheiden also die Arbeitgeber, welche Bewerber am besten zu ihrem Betrieb passen. Laut Erhebungen haben etwa 19 Prozent der Auszubildenden das Abitur abgeschlossen, während 17 Prozent den Hauptschulabschluss besitzen. Die Mehrheit von 64 Prozent kann die Mittlere Reife vorweisen.
Während der Ausbildung wird kein Gehalt, sondern eine Vergütung gezahlt. Diese orientiert sich an dem bundesweit gültigen Tarifvertrag und beträgt im ersten Lehrjahr 880 Euro brutto. Im zweiten Jahr steigt sie auf 935 und im letzten Ausbildungsjahr auf 995 Euro brutto. Azubis, die nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnen, können Ausbildungs-BAföG erhalten. Das macht es leichter, mit der niedrigen Vergütung über die Runden zu kommen und den Lebensunterhalt zu bestreiten.