Was Inverkehrbringer von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU beachten müssen

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Viele Menschen nehmen täglich Nahrungsergänzungsmittel ein. Sei es, um einen Vitaminmangel auszugleichen, sich leistungsfähiger zu fühlen oder überflüssiges Gewicht loszuwerden: Die Anbieter haben für nahezu jeden Bedarf das passende Produkt entwickelt und das Geschäft mit Pillen und Pulvern läuft bestens. Da in der Vergangenheit mehrmals gesundheitliche Probleme nach der Anwendung der Mittel auftraten, nimmt die EU die Hersteller verstärkt in die Pflicht und schreibt ihnen vor, welche Pflichtangaben auf der Verpackung aufgeführt sein müssen. Wer ein Liquid bestellen will, sollte dabei ebenfalls auf geprüfte Zutaten achten.

Die EFSA

Nahrungsergänzungsmittel fallen laut EU-Recht unter die gleichen Vorgaben, die auch für Lebensmittel gelten. Die EFSA (European Food Safety Authority) ist dafür zuständig, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Verbraucher schützen. Dafür hat sie von 2005 bis 2009 verschiedene Substanzen untersucht, aus denen Vitamine und Mineralstoffe sowie Zusatzstoffe für Lebensmittel gewonnen werden können. Das Ergebnis dieser Arbeit ist die Richtlinie 2002/46/EG. Sie listet alle Ursprungsstoffe auf, auf denen Vitamin- und Mineralstoffprodukte basieren dürfen. Laut der Untersuchungen haben diese Vorprodukte ein geringen Risikopotenzial und wurden als sicher eingestuft. Wer auf E-Zigaretten umgestiegen ist, kann hier Liquid bestellen, das strengen Qualitätsansprüchen gerecht wird und daher ebenfalls als sicher gelten kann.

Wenn ein Hersteller ein neues Präparat in der EU auf den Markt bringen will, benötigt er dafür eine Genehmigung der Behörden. Sogenannte neuartige Lebensmittel dürfen erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn die EFSA ein Gutachter erstellt hat, das die Unbedenklichkeit des Produkts beziehungsweise der darin enthaltenen Substanzen belegt.

Vorschriften für Produzenten

Hersteller sind dazu verpflichtet, auf ihrer Ware auszuweisen, wie viele Portionen eine Person täglich davon verzehren soll. Das ist wichtig, damit keine Überdosierung zustande kommt. Dem gleichen Zweck dient der aufzudruckende Warnhinweis, dass die empfohlene Verzehrsmenge nicht überschritten werden darf. Gleichzeitig müssen Hersteller darauf hinweisen, dass das Produkt keinen Ersatz für eine ausgewogene Ernährung darstellt. Nicht zuletzt muss das Etikett den Verbraucher darauf hinweisen, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht in die Hände von Kindern gelangen dürfen.

Die EU ist im Hinblick auf positive Wirkungen, die ein Produkt entfalten kann, ebenfalls sehr streng. Heilsversprechen sind grundsätzlich untersagt. Hersteller dürfen ihr Sortiment daher nicht mit der Behauptung bewerben, dass es Krankheiten heilen, behandeln oder ihnen vorbeugen könnte. Vorteile, die wissenschaftlich bewiesen sind, sind hingegen zulässig, beispielsweise die Behebung eines Mangelzustands durch ein hochdosiertes Vitaminpräparat.