Betriebsfeiern finden in nahezu jedem mittelständischen Unternehmen mindestens einmal jährlich statt. Beliebte Anlässe sind Weihnachten, das Firmenjubiläum oder Neujahr. Die Feste geben Beschäftigten und Vorgesetzten die Möglichkeit, einander besser kennenzulernen und sich abseits des Arbeitsalltags zu erleben. Das vertieft die Bindung, was wiederum die Loyalität stärkt und für eine gesteigerte Arbeitsleistung sorgen kann. Nicht zuletzt ist die Feier eine Möglichkeit, den Mitarbeitenden zu zeigen, dass sie wertgeschätzt werden, indem beispielsweise hochwertige Nachtmann Gläser bereitgestellt werden. Unternehmen sollten jedoch einiges beachten, damit die Betriebsfeier nicht in einer bösen Überraschung endet, weil etwa Lohnsteuer fällig wird.
Steuerliche Grenzen berücksichtigen
Das Finanzamt definiert Betriebsfeiern als festliche Veranstaltungen, die vom Unternehmen für die Mitarbeiter abgehalten werden. Sie sollen hauptsächlich den Interessen der Firma dienen. Dieses Kriterium dürfte sich nahezu von selbst erfüllen, wenn die Anwesenden eine gute Zeit miteinander verbringen, wie die Einleitung bereits gezeigt hat: Engere Beziehungen, gesteigertes Vertrauen und bessere Arbeitsergebnisse stellen sich durch die gelöste Atmosphäre meist automatisch ein.
Um diesen Erfolg nicht zu riskieren, sollten Unternehmen darauf achten, pro Person nicht mehr als 110 EUR auszugeben. Solange diese Grenze nicht überschritten wird, sind die Ausgaben steuerfrei. Anders sieht es aus, wenn die Feier 111 EUR oder mehr pro Mitarbeiter kostet, denn dann fällt sie steuerrechtlich in die Kategorie der geldwerten Vorteile. Für die Angestellten ist das ärgerlich, weil sie dafür Lohnsteuer zahlen müssen. Wer bei der Ausstattung für das Fest Wert auf Qualität legt, ohne den finanziellen Rahmen zu sprengen, sollte deshalb auf Nachtmann Gläser zurückgreifen.
Weitere Tipps für eine gelungene Feier
Damit alle Beteiligten das Fest in guter Erinnerung behalten und die unternehmerischen Ziele wie geplant gefördert werden, sollten Arbeitgeber noch einige weitere Ratschläge berücksichtigen. Beispielsweise sollten sie überlegen, den Mitarbeitern keinen Alkohol anzubieten oder den Ausschank zumindest zu begrenzen. Für viele gehören Champagner, Wein et cetera zwar zu einer Feier dazu. Hat jemand zu tief ins Glas geschaut, kann es jedoch für alle Anwesenden schnell unangenehm werden. Auch der Person selbst kann das eigene Verhalten beim nächsten nüchternen Zusammentreffen mit Kollegen und Vorgesetzten sehr peinlich sein, was für das Betriebsklima nicht gerade förderlich ist.
Für Betriebsfeiern außerhalb der regulären Arbeitszeiten gibt es übrigens keine Anwesenheitspflicht. Wer nicht mitfeiern will, kann nicht dazu verpflichtet werden. Findet die Feier jedoch statt, wenn die Arbeitnehmer eigentlich ihrer Beschäftigung nachgehen müssten, können Feierunwillige deshalb nicht einfach ihre Arbeit niederlegen.